Diese Gesetzesänderungen erwarten Mietwagen-Fahrer im Jahr 2018

Köln (ots)

  • Von Bußgelderhöhungen über eventuelle Fahrverbote bis hin zu eCall
  • Mietwagen-Nutzer sind für die Änderungen ideal gerüstet

Autofahrer, die ohne zugelassene Winterreifen unterwegs sind, zahlen seit dem 1. Januar 2018 ein höheres Bußgeld. Neu ist, dass in einem solchen Fall auch der Autobesitzer zur Kasse gebeten wird. Das Bußgeld für die Benutzung des Handys am Steuer ist dagegen schon seit November 2017 auf bis zu 200 Euro erhöht. Spannend wird es am 22. Februar, denn an diesem Tag wird ein wichtiges Gerichtsurteil über Fahrverbote für alte Dieselfahrzeuge in Stuttgart, Dresden oder anderen deutschen Großstädten erwartet. Dass Neuwagen ab dem 1. April mit dem Notrufsystem “eCall” ausgestattet sein müssen, steht indessen schon fest. Dieses setzt bei einem Unfall automatisch einen Notruf mit dem genauen Standort sowie weiteren wichtigen Informationen ab.

Mietwagen-Fahrer brauchen sich über all diese Neuregelungen keine großen Gedanken zu machen, denn im Normalfall sorgen die Autovermieter für die regelkonforme Ausstattung ihrer Fahrzeuge. So sind Mietwagen in Deutschland nahezu ausnahmslos mit wintertauglichen Reifen ausgerüstet. Wer während der Fahrt telefonieren möchte, bekommt ab der Kategorie “Mittelklasse” meistens einen Mietwagen mit Bluetooth-Freisprecheinrichtung. Dieselfahrzeuge deutscher Autovermieter sind in der Regel nicht älter als vier bis fünf Monate und erfüllen somit modernste Abgasvorschriften und bis Ende des Jahres 2018 wird voraussichtlich fast jeder deutsche Mietwagen über das eCall-Notrufsystem verfügen. (PM-ID: 100)

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