Deutschland braucht Mut für neue Antriebe, neue Formen der Fortbewegung, aber auch für eine neue Verteilung der Verkehrsflächen.
Köln (ots) – Ausprobieren, nicht gleich überregulieren, Sicherheitsbedenken und die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmer sinnvoll abwägen: Das gehört zu den aktuellen Herausforderungen der Verkehrswende mit ihrer aufkommenden Multimobilität. Deutschland braucht Mut für neue Antriebe, neue Formen der Fortbewegung, aber auch für eine neue Verteilung der Verkehrsflächen. Dazu gehört auch ein vernünftiger Umgang mit Elektrokleinstfahrzeugen, zu denen die vieldiskutierten E-Roller zählen. Der ACV Automobil-Club Verkehr begrüßt deshalb die Entscheidung des Bundesrates zur entsprechenden Verordnung des Bundesverkehrsministeriums. ACV-Sprecher Gerrit Reichel: “Ein E-Roller sieht vielleicht harmlos aus und ist kinderleicht zu bedienen. Aber er muss mit dem gleichen Verantwortungsgefühl bewegt werden wie ein Pedelec oder ein Mofa. Ob die Altersgrenze dafür bei 14 oder 15 Jahren zu ziehen ist, kann man sicher diskutieren. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen haben die bis zu 20 km/h schnellen Roller aber nichts zu suchen.”
Der Bundesrat fordert, dass die Elektrokleinstfahrzeuge auf dem Radweg fahren. Ist ein solcher nicht vorhanden, dürfe auch die Straße benutzt werden. Der ACV hält diese Regelung für sinnvoll. Sprecher Gerrit Reichel fügt aber hinzu: “Auch auf Radwegen werden sich alle Verkehrsteilnehmer erst noch an die E-Roller gewöhnen müssen. Denn die Roller sind kaum zu hören und sie fahren sich auch ganz anders als ein Fahrrad. Die oft sehr kleinen Räder und der schmale Lenker bewirken ein sehr direktes Lenkverhalten. Handzeichen zum Abbiegen beispielsweise werden damit zur Herausforderung. Auch Kopfsteinpflaster und Bordsteinkanten können zum Problem werden. Und schließlich will auch das Bremsen unbedingt geübt werden.” Zwar hat der Bundesrat auf eine Helmpflicht in der eKFV verzichtet. ACV-Sprecher Gerrit Reichel rät aber: “Wer schlau ist, fährt auch auf dem E-Roller mit einem Helm.” Die Gefahr ernsthafter Kopfverletzungen werde unterschätzt.
Beim Thema E-Roller fährt der ACV für seine mehr als 400.000 Mitglieder Seite an Seite mit dem langjährigen Partner DEVK Versicherungen. Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, werden ACV-Mitglieder in jeder DEVK-Geschäftsstelle die erforderliche Haftpflichtversicherung erwerben können – zu denselben Konditionen wie für Mopeds. Allerdings müssen Besitzer kein Schild anbringen, sondern nur einen Aufkleber. Er gilt bis Ende Februar 2020, dann wird ein neuer Sticker fällig. Fahrer ab 23 Jahre zahlen bei der DEVK ab Juni bis zum Ende des Versicherungsjahres einmalig 38,40 Euro für den Haftpflichtschutz. Jüngere Leute haben ein höheres Unfallrisiko und sind teurer unterwegs. Darüber hinaus bereitet der ACV attraktive Vorteilspakete für seine Mitglieder vor.
Doch damit nicht genug: Der ACV wird sich auch an einer Kooperation mit dem schwedischen Sharing-Unternehmen VOI beteiligen, dem größten europäischen Anbieter von E-Scootern, die man leihen kann. VOI hat bereits in 19 Städten wie Stockholm, Madrid und Malaga Erfahrung gesammelt. In Deutschland wird VOI innerhalb eines halben Jahres in rund 30 Städten aktiv sein – u. a. in Berlin, Hamburg und München. Los geht’s in Berlin: Dort sollen bereits Anfang Juni die ersten 500 bis 1000 Roller auf die Straße gebracht werden. Über eine mobile App kann der Mieter das Fahrzeug ein- und ausschalten. Wenn man es unerlaubt bewegt, greift eine Wegfahrsperre. Die E-Scooter werden abends um 22:00 Uhr eingesammelt, über Nacht aufgeladen und morgens wieder im Stadtgebiet verteilt. Die Reichweite beträgt bis zu 40 Kilometer pro Tag. Jede Fahrt kostet 1 Euro und zusätzlich 15 Cent pro Minute. Wer sich also einen E-Scooter für zehn Minuten leiht, um damit umweltfreundlich drei Kilometer weit zu fahren, zahlt insgesamt 2,50 Euro.
Original-Content von: ACV Automobil-Club Verkehr, übermittelt durch news aktuell